Mitglied werden

Mitgliedschaft im Schießsportverein Magnum Birkefehl 1991 e.V.
Die Mitgliedschaft beginnt mit Abgabe des Anmeldeformulars bei einem Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands. Der Gesamtvorstand prüft den Antrag zur Mitgliedschaft und kann diesen befürworten oder ablehnen. Nach 6 Monaten Probezeit wird noch einmal über dieses Mitglied im Gesamtvorstand abgestimmt. Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag von 70,- Euro. Die Aufnahmegebühr beträgt 150,- Euro, diese kann auch in bis zu 3 Monatsraten á 50,- Euro gezahlt werden.
Zusätzlich muss jedes neue Mitglied 10 Arbeitsstunden im ersten Jahr leisten. Für jede Arbeitsstunde werden 15,00 € angerechnet. Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde werden 15,00 € berechnet. Nach dem ersten Jahr werden die Stunden verrechnet. Bei keinen geleisteten Stunden müssen  150,00 € gezahlt werden.

Im Download-Bereich befindet sich ein Formular, zum nachweiß der Pflichtarbeitsstunden, welches von dem neuen Mitglied selbständig zuführen ist und nach Ablauf der 12 Monate beim Vorstand abzugeben.  (Dieses Formular bitte mit der Beitrittserklärung zusammen herunterladen)     
 
Wichtig für neue Mitglieder 
Wenn ein Mitglied des Schießsportverein Magnum Birkefehl 1991 e.V. eine erlaubnispflichtige Waffe erwerben möchte, muss dieses Mitglied die Vereins- und Kreismeisterschaft geschossen haben. Das Waffengesetz verlangt, daß derjenige, der eine erlaubnispflichtige Waffe erwerben möchte, 12 Monate regelmäßig, mindestens aber 18 mal im Jahr, am aktiven schießen nach einer gültigen Sportordnung teilnehmen muss. Hierbei zählt das aktive sportliche schießen und nicht die Zeit der Mitgliedschaft im Verein.

Nähere Einzelheiten sind in der Vereinssatzung nachzulesen, die in der Schießanlage ausliegt und von jedem Mitglied eingesehen werden kann oder als Download hier auf der Homepage zu finden.
 
Arbeitsstunden
Jedes Mitglied muss 5 Pflichtarbeitsstunden im Jahr leisten. ( z.B. durch Mithilfe beim Magnum-Cup und / oder beim Wittschi-Cup. Stand aufräumen, Schneeräumung, Rasen mähen usw. )
Werden die 5 Pflichtarbeitsstunden nicht geleistet, werden 50,00 € ( 10,00 € je Stunde ) am Jahresende in Rechnung gestellt.